Antrag auf Gleichwertigkeitsanerkennung Tertiärabschluss

Bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit wendet die Kommission Qualitäts-sicherung folgende Praxis an:

  • 9 Jahre Berufserfahrung (inkl. Berufliche Grundbildung, welche zu 100% angerechnet wird), wovon mindestens 2 Jahre im Bereich der Berufsbildung;
  • Weiterbildungsnachweise, welche die Haltung des lebenslangen Lernens dokumentieren

Bitte senden Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Ausbildungsabschluss
  • Arbeitszeugnis

Wir haben Ihre Antrag erhalten.
Sobald wir Ihr Dossier überprüft haben, erhalten Sie ein E-Mail.

Freundliche Grüsse
Prüfungssekretariat